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Fragen und Erklärungen
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1. Was ist bei der Auftragswertschätzung nach § 3 Abs. 1 VgV zu berücksichtigen?
- Der voraussichtliche Gesamtwert ohne Umsatzsteuer einschließlich Optionen und Vertragsverlängerungen
- Nur die erste Monatsrate einschließlich Umsatzsteuer
- Nur die Grundlaufzeit, auch wenn Verlängerungsoptionen vorgesehen sind
- Ausschließlich der Betrag, der im laufenden Monat bezahlt wird
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Der voraussichtliche Gesamtwert ohne Umsatzsteuer einschließlich Optionen und Vertragsverlängerungen
Die Schätzung soll den gesamten vorgesehenen Beschaffungsumfang abbilden. Auch vorgesehene Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter sind einzubeziehen.
§ 3 Abs. 1 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
2. Darf ein Auftrag künstlich in kleine Bestellungen geteilt werden, nur um die VgV zu umgehen?
- Ja, wenn jede Bestellung eine eigene Bestellnummer erhält.
- Nein, eine Unterteilung mit diesem Umgehungszweck ist unzulässig.
- Ja, solange alle Bestellungen am gleichen Tag erfolgen.
- Ja, wenn dasselbe Unternehmen alle Teile übernimmt.
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Nein, eine Unterteilung mit diesem Umgehungszweck ist unzulässig.
§ 3 Abs. 2 VgV untersagt eine Umgehung durch Berechnungsmethode oder künstliche Aufteilung. Davon zu unterscheiden sind sachlich begründete Gestaltungen, etwa bei eigenständig beschaffenden Organisationseinheiten.
§ 3 Abs. 2 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
3. Welche Verfahren stehen nach § 14 Abs. 2 VgV grundsätzlich ohne besonderen Ausnahmetatbestand zur Wahl?
- Jedes Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
- Nur der wettbewerbliche Dialog
- Offenes Verfahren und nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Ausschließlich die Innovationspartnerschaft
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Offenes Verfahren und nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb
Die beiden genannten Verfahren stehen grundsätzlich zur freien Wahl. Andere Verfahrensarten erfordern die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
§ 14 Abs. 2 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
4. Was ist im offenen Verfahren nach § 15 Abs. 5 VgV erlaubt?
- Eine zweite Preisrunde nur mit dem bevorzugten Unternehmen
- Eine nachträgliche freie Änderung aller Angebotsbedingungen
- Die Aufforderung, nach Fristablauf einen neuen Preis zu verhandeln
- Aufklärung über das Angebot oder die Eignung, jedoch keine Verhandlungen über Angebotsänderungen oder Preise
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Aufklärung über das Angebot oder die Eignung, jedoch keine Verhandlungen über Angebotsänderungen oder Preise
Aufklärung und Verhandlung sind zu unterscheiden. Das offene Verfahren erlaubt Verständnis- und Eignungsklärungen, aber keine Verhandlungen über geänderte Angebote oder Preise.
§ 15 Abs. 5 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
5. Endet die Vertraulichkeit von Angeboten nach § 5 Abs. 2 VgV automatisch mit dem Zuschlag?
- Nein, Angebote und die betreffende Öffnungs- und Wertungsdokumentation bleiben auch danach vertraulich.
- Ja, anschließend dürfen sämtliche Unterlagen frei weitergegeben werden.
- Ja, aber nur bei elektronisch eingereichten Angeboten.
- Ja, sofern der Auftraggeber die Dateien ausgedruckt hat.
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Nein, Angebote und die betreffende Öffnungs- und Wertungsdokumentation bleiben auch danach vertraulich.
Die Schutzpflicht besteht auch nach Abschluss des Verfahrens. Besondere gesetzliche Offenlegungspflichten sind davon gesondert zu beurteilen.
§ 5 Abs. 1 und 2 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
6. Eine mitwirkende Person hat einen Interessenkonflikt im Sinne des § 6 VgV. Was folgt daraus?
- Sie darf allein über den Zuschlag entscheiden, wenn sie den Konflikt kennt.
- Sie darf in dem Vergabeverfahren nicht mitwirken.
- Der Konflikt ist nur bei einem bereits eingetretenen Vermögensvorteil relevant.
- Eine bloße mündliche Zustimmung des betroffenen Bieters hebt das Mitwirkungsverbot auf.
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Sie darf in dem Vergabeverfahren nicht mitwirken.
Ein finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse kann bereits dann problematisch sein, wenn es Unparteilichkeit und Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte. § 6 Abs. 1 ordnet ein Mitwirkungsverbot an.
§ 6 Abs. 1 und 2 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
7. Ein Unternehmen hat die Vorbereitung des Verfahrens unterstützt. Was verlangt § 7 VgV zunächst?
- Stets den sofortigen Ausschluss ohne Anhörung
- Automatisch den Zuschlag an dieses Unternehmen
- Angemessene Maßnahmen gegen eine Wettbewerbsverzerrung
- Die Geheimhaltung aller vorbereitenden Informationen gegenüber den anderen Bietern
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Angemessene Maßnahmen gegen eine Wettbewerbsverzerrung
Mögliche Maßnahmen sind die Weitergabe einschlägiger Informationen und angemessene Fristen. Vor einem Ausschluss ist dem vorbefassten Unternehmen Gelegenheit zum Nachweis zu geben, dass keine Wettbewerbsverzerrung entsteht.
§ 7 Abs. 1 bis 3 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
8. Wann beginnt die Dokumentation nach § 8 Abs. 1 VgV?
- Erst mit dem ersten Nachprüfungsantrag
- Erst mit der Rechnungsstellung
- Nur nach ausdrücklicher Aufforderung eines unterlegenen Bieters
- Von Beginn an und fortlaufend während des Vergabeverfahrens
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Von Beginn an und fortlaufend während des Vergabeverfahrens
Die in Textform geführte Dokumentation soll die wesentlichen Entscheidungen auf jeder Verfahrensstufe begründen. Dazu zählen etwa Auswahlentscheidungen und Zuschlagsgründe.
§ 8 Abs. 1 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
9. Welche Aussage zur Markterkundung nach § 28 VgV trifft zu?
- Sie darf vorab die Beschaffung vorbereiten; ein Verfahren allein zur Preisermittlung ist unzulässig.
- Eine Markterkundung ist vor einer EU-Vergabe immer verboten.
- Sie ersetzt automatisch das anschließende Vergabeverfahren.
- Sie verpflichtet zur Beauftragung des zuerst befragten Unternehmens.
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Sie darf vorab die Beschaffung vorbereiten; ein Verfahren allein zur Preisermittlung ist unzulässig.
Eine Markterkundung kann Kenntnisse über Lösungen und Marktbedingungen liefern. Sie darf nicht mit einem Scheinvergabeverfahren ohne entsprechende Beschaffungsabsicht verwechselt werden.
§ 28 Abs. 1 und 2 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
10. Ein Angebot erscheint im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig. Was ist nach § 60 Abs. 1 VgV zu tun?
- Ohne Prüfung sofort den Zuschlag erteilen
- Vom Bieter Aufklärung verlangen
- Ohne Aufklärung automatisch ausschließen
- Den Preis eigenständig auf den Durchschnitt aller Angebote erhöhen
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Vom Bieter Aufklärung verlangen
Die ungewöhnliche Preis- oder Kostenhöhe löst zunächst eine Aufklärung aus. Die weitere Entscheidung richtet sich nach der Prüfung und den Ablehnungsregeln des § 60 VgV.
§ 60 Abs. 1 bis 3 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
Ein freiwilliger Wissenscheck, keine Prüfung oder Zertifizierung.