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Fragen und Erklärungen
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1. Welcher Wert ist für das Erreichen des EU-Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 GWB maßgeblich?
- Der spätere Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer
- Nur die erste Abschlagszahlung
- Der niedrigste Betrag eines bereits eingegangenen Angebots
- Der geschätzte Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Der geschätzte Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer
Entscheidend ist die Schätzung vor der Vergabe, netto. Teil 4 des GWB knüpft grundsätzlich an das Erreichen oder Überschreiten des jeweils einschlägigen Schwellenwerts an; weitere Anwendungsvoraussetzungen und Ausnahmen bleiben zu prüfen.
§ 106 Abs. 1 GWB (neuer Tab)Grundlagen · Quellen geprüft: 02.10.2026
2. Wie wird eine Lebenszykluskostenwertung für die Unternehmen nachvollziehbar gemacht?
- Die Methode wird erst nach Öffnung der Angebote ausgewählt.
- Jeder Bieter erfährt nur die für ihn günstigste Formel.
- Berechnungsmethode und benötigte Informationen werden in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen angegeben.
- Die Methode bleibt grundsätzlich geheim.
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Berechnungsmethode und benötigte Informationen werden in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen angegeben.
§ 59 Abs. 2 VgV verlangt die vorherige Angabe der Methode und der von den Unternehmen zu liefernden Informationen. So können Angebote auf einer gemeinsamen Grundlage erstellt und bewertet werden.
§ 59 Abs. 2 Satz 1 VgV (neuer Tab)Nachhaltige Beschaffung · Quellen geprüft: 02.10.2026
3. Endet die Vertraulichkeit von Angeboten nach § 5 Abs. 2 VgV automatisch mit dem Zuschlag?
- Nein, Angebote und die betreffende Öffnungs- und Wertungsdokumentation bleiben auch danach vertraulich.
- Ja, anschließend dürfen sämtliche Unterlagen frei weitergegeben werden.
- Ja, aber nur bei elektronisch eingereichten Angeboten.
- Ja, sofern der Auftraggeber die Dateien ausgedruckt hat.
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Nein, Angebote und die betreffende Öffnungs- und Wertungsdokumentation bleiben auch danach vertraulich.
Die Schutzpflicht besteht auch nach Abschluss des Verfahrens. Besondere gesetzliche Offenlegungspflichten sind davon gesondert zu beurteilen.
§ 5 Abs. 1 und 2 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
4. Wer darf in einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach der Auswahl ein Angebot einreichen?
- Die nach Prüfung der Informationen hierzu aufgeforderten Unternehmen
- Ausschließlich der bisherige Auftragnehmer
- Jedes Unternehmen auch ohne vorherige Aufforderung
- Nur das Unternehmen mit dem zuerst eingegangenen Teilnahmeantrag
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Die nach Prüfung der Informationen hierzu aufgeforderten Unternehmen
Das Verfahren hat zwei Stufen: interessierte Unternehmen können einen Teilnahmeantrag stellen; nach der Prüfung werden Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
§ 10 Abs. 1 und 2 UVgO – Ausgabe 2017 (PDF) (neuer Tab)UVgO · Quellen geprüft: 02.10.2026
5. Welche Frage gehört zur Eignungsprüfung nach § 122 GWB?
- Welches Angebot erzielt die beste Punktzahl bei der Gestaltung?
- Welche Marke ist der Vergabestelle persönlich am liebsten?
- Ist das Unternehmen fachkundig und leistungsfähig für den Auftrag?
- Welches Angebot wurde als Erstes hochgeladen?
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Ist das Unternehmen fachkundig und leistungsfähig für den Auftrag?
Eignung betrifft das Unternehmen: Berufsausübung sowie wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Zuschlagswertung bewertet hingegen das konkrete Angebot.
§ 122 Abs. 1 und 2 GWB (neuer Tab)Grundlagen · Quellen geprüft: 02.10.2026
6. Ein Unternehmen konnte ein gefordertes oder gleichwertiges Gütezeichen unverschuldet nicht rechtzeitig erhalten. Was gilt nach § 34 Abs. 5 VgV?
- Andere geeignete Belege sind zu akzeptieren, wenn die Voraussetzungen und die Erfüllung der Anforderungen nachgewiesen werden.
- Das Angebot ist immer zwingend auszuschließen.
- Eine unbelegte Behauptung ersetzt sämtliche Nachweise.
- Die Vergabestelle muss alle Nachhaltigkeitsanforderungen ersatzlos streichen.
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Andere geeignete Belege sind zu akzeptieren, wenn die Voraussetzungen und die Erfüllung der Anforderungen nachgewiesen werden.
Die Ausnahme setzt nachvollziehbare, dem Unternehmen nicht zurechenbare Gründe voraus. Außerdem muss es belegen, dass die Leistung die geforderten Anforderungen erfüllt.
§ 34 Abs. 5 VgV (neuer Tab)Nachhaltige Beschaffung · Quellen geprüft: 02.10.2026
7. Was ist bei der Auftragswertschätzung nach § 3 Abs. 1 VgV zu berücksichtigen?
- Der voraussichtliche Gesamtwert ohne Umsatzsteuer einschließlich Optionen und Vertragsverlängerungen
- Nur die erste Monatsrate einschließlich Umsatzsteuer
- Nur die Grundlaufzeit, auch wenn Verlängerungsoptionen vorgesehen sind
- Ausschließlich der Betrag, der im laufenden Monat bezahlt wird
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Der voraussichtliche Gesamtwert ohne Umsatzsteuer einschließlich Optionen und Vertragsverlängerungen
Die Schätzung soll den gesamten vorgesehenen Beschaffungsumfang abbilden. Auch vorgesehene Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter sind einzubeziehen.
§ 3 Abs. 1 VgV (neuer Tab)VgV · Quellen geprüft: 02.10.2026
8. Welche Aufträge behandelt § 1 Abs. 1 UVgO (Ausgabe 2017) grundsätzlich?
- Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
- Alle Bauaufträge unabhängig von ihrem Wert
- Ausschließlich private Einkäufe
- Nur Lieferaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
Die UVgO regelt diesen Unterschwellenbereich einschließlich entsprechender Rahmenvereinbarungen. Ihre Anwendung setzt die einschlägigen Einführungsvorschriften voraus; Ausnahmen nach § 1 Abs. 2 sind zu beachten.
§ 1 Abs. 1 und 2 UVgO – Ausgabe 2017 (PDF) (neuer Tab)UVgO · Quellen geprüft: 02.10.2026
9. Muss nach § 127 Abs. 1 GWB immer das Angebot mit dem niedrigsten Preis gewinnen?
- Nein, maßgeblich ist das wirtschaftlichste Angebot anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien.
- Ja, Qualitätsunterschiede dürfen niemals berücksichtigt werden.
- Ja, sobald mindestens zwei Angebote vorliegen.
- Nein, die Leitung darf nachträglich nach persönlichem Eindruck entscheiden.
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Nein, maßgeblich ist das wirtschaftlichste Angebot anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses bestimmt. Neben Preis oder Kosten können qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte einfließen, wenn sie als Zuschlagskriterien vorgesehen sind.
§ 127 Abs. 1 GWB (neuer Tab)Grundlagen · Quellen geprüft: 02.10.2026
10. Ein Unternehmen legt ein anderes Gütezeichen vor, das gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellt. Was gilt?
- Es muss allein wegen des anderen Namens zurückgewiesen werden.
- Es darf nur bei identischer Gestaltung des Logos berücksichtigt werden.
- Es ersetzt automatisch alle sonstigen Vergabeanforderungen.
- Dieses Gütezeichen muss akzeptiert werden.
Richtige Antwort, Erklärung und Quelle
Richtige Antwort: Dieses Gütezeichen muss akzeptiert werden.
§ 34 Abs. 4 VgV verlangt die Akzeptanz gleichwertiger Gütezeichen. Entscheidend ist die Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Leistung, nicht der Markenname des Zeichens.
§ 34 Abs. 4 VgV (neuer Tab)Nachhaltige Beschaffung · Quellen geprüft: 02.10.2026
Ein freiwilliger Wissenscheck, keine Prüfung oder Zertifizierung.